§6 Stornierung
Stornierung durch den Mieter sind nur spätestens 5 Tage vor
Mietbeginn möglich und bedarf der schriftlichen Form per E-Mail oder per
Post per Einschreiben. Die Stornierungsgebühr beträgt generell 75,-€ und
werden bei der Rückzahlung der geleisteten Anzahlung auf das Konto des
Mieters entsprechend verrechnet.
§7 Mietpreis
- Der Mietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, Grundpauschalen
ggf. gesondertes Zubehör (Übergabe, Endreinigung, etc.) zusammen.
- Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Wird die im Mietvertrag vereinbarte Kilometerbegrenzung 250km/Tag
überschritten, so hat der Mieter bei Rückgabe den vereinbarten Betrag in
0,30 Euro pro mehr gefahrenem Kilometer zu zahlen.
- Kosten für Endreinung, ggf. Toilette etc. wie in der
Auftragsbestätigung angegeben, werden direkt bei Rückgabe des Fahrzeuges
an den Vermieter fällig.
§8 Kaution
1 Spätestens ist 5 Tage vor Mietantritt muss zur Sicherheit für die
Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und besenreinem Zustand eine
Kaution in Höhe von 1.000,-€ bei der Sparkasse Gütersloh auf vom
Vermieter genanntem Konto hinterlegt werden. 2. Bei ordnungsgemäßer
Rückgabe des Fahrzeugs im vereinbarten Zustand, abgesehen von den im
Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige
Rückzahlung der Kaution. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt auf das
Bankkonto der Mieters auf Wunsch ist auch eine Barauszahlung möglich.
Diese befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte Mängel
oder Beschädigungen. 3. Bei einem Unfall mit Unfallgegner,
Beschädigungen an und im Fahrzeug wird die Kaution inkl. fälligem
Selbstbehalt des Mieters so lange von der Vermieterin einbehalten bis
die Schuldfrage eindeutig gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.
Schäden am und im Fahrzeug werden durch die entsprechende Fachwerkstatt
VW entsprechend behoben. Ein Kostenvoranschlag wird dem Mieter vorher
zur Überprüfung zur Verfügung gestellt 4. Die Vermieterin ist
berechtigt, zusätzlich entstandene Kosten oder Gebühren unmittelbar von
der Kaution einzubehalten.
§9 Mautgebühren
- Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungs-Gebühren hat der
Mieter vor Ort, aufzukommen.
- Für Reisen nach Norwegen muss der Mieter sich vorher auf
www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Des Weiteren
ist der Mieter verpflichtet sich vor Einreise auf www.epcplc.com/rental
zu registrieren. Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter bei
www.epass24.com vorab registrieren. Das Fahrzeug-Kennzeichen kann nach
Aushändigung des Mietfahrzeugs der Registrierung nachträglich
hinzugefügt werden. In Portugal ist eine Registrierung oder der Kauf
einer Toll Card www.portugaltolls.com nur dann notwendig, wenn der
Mieter eine Mautstrecke befährt, auf der die Maut elektronisch erhoben
wird. Die Strecken sind besonders gekennzeichnet.
- Für alle anderen Länder hat sich der Mieter rechtzeitig vorab zu
informieren.
- Bei Nichteinhaltung erhebt die Vermieterin für jede
Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ zusätzlich
zu den Mautgebühren und etwaigen Strafgebühren.
§12 Versicherung
1.Der Vermieter unterhält Haftpflicht-Vollkasko Versicherungsschutz
für das gemietete Fahrzeug mindestens in Höhe der gesetzlichen
Mindestversicherungssumme. Im Mietpreis enthalten ist die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im gesetzlichen Umfang, sowie die
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit 1.000,- € Selbstbeteiligung.
Fahrer, Insassen, Gepäck, Waren, Zubehör etc. sind nicht versichert.
§13 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit seiner selbst, eines Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet
der Vermieter nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Vermieter haftet nicht für
die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis.
- Die vorstehend genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Übernahme einer Garantie, Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Steht ein gemietetes Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt aus
irgendeinem Grund nicht zu Verfügung, so stellt der Vermieter ein
entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet den gezahlten Betrag. Der
Mieter hat keinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.